In Andorra gibt es nur eine einheitliches System der sozialen Sicherheitist für die finanzielle, administrative und technische Verwaltung des gesamten Systems zuständig: CASS - die andorranische Sozialversicherungskasse. Sie ist eine 1968 gegründete halbstaatliche Einrichtung.
Das Ziel ist es den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.
Unter der Kontrolle der andorranischen Regierung, die CASS hat mehrere Kernaufgaben:
- Formalisierung und Durchführung von Anmeldungen, Eintragungen, Abmeldungen und anderen Änderungen von Beitragsdaten.
- Führen Sie die entsprechenden Dienstleistungen aus.
- Durchführung der für ihren Auftrag erforderlichen Inspektionen und Kontrollen.
- Erledigung und Verwaltung der entsprechenden Sanktionen sowie der Eintreibung von Forderungen.
- Einforderung und Vorladung der entsprechenden Straftäter und Schuldner durch die Gerichte.
- Andere Aufgaben, die im Sozialversicherungsgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, hat die CASS eine eigene Rechtspersönlichkeit, die handlungsfähig ist, mit allen eigenen Pflichten und vollen Rechten. Die CASS ist eine Einrichtung, die für die Anwendung ihrer administrativen und technischen Vorschriften auf die Abkommen und verschiedenen Verträge im Bereich der sozialen Sicherheit zuständig ist, und kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben die für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren erforderlichen Kommissionen einsetzen.
Zweige der sozialen Sicherheit CASS
Sie setzt sich aus zwei Zweigen zusammen:
- Der allgemeine Zweig: umfasst Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Erstattung, Mutterschaft, Risiko während der Schwangerschaft, Vaterschaft, Sterbegeld und Waisenrenten.
- Die Rentnerbranche: umfasst die mögliche Situation eines Einkommensverlustes aufgrund des Verlustes der Arbeit oder der Beschäftigung wegen des Alters. Sie besteht aus der Altersrente sowie der lebenslangen oder befristeten Witwen- oder Witwerrente.
Zusammensetzung des Systems:
Das CASS-System besteht aus einem allgemeinen System, dem die meisten Menschen beitreten, und einem Sondersystem für diejenigen, die nicht am allgemeinen System teilnehmen können.
Allgemeine Regelung:
- Gehaltsempfänger
- Die Schafhirten
- Bezahlte Sportler und Sportlerinnen
- Bezahlte politische und öffentliche Ämter
- Beamtinnen und Beamte
- Personen, die eine Rente von der Regierung oder der Sozialversicherung erhalten
- Selbstständige, die in Andorra eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- Personen mit Teilpachtverträgen
- Direktoren der Gesellschaft
Sonderregelung:
- Menschen mit Behinderungen
- Waisenkinder von Mutter und Vater oder Vormund
- In Strafvollzugsanstalten inhaftierte Personen
- Studenten zwischen 25 und 30 Jahren
- Vorruheständler
- Personen, die freiwillig in den allgemeinen Versicherungs- und Rentensystemen versichert sind
- Personen, die weniger als den Mindestlohn erhalten und indirekt versichert sind
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Sozialversicherungsbeiträge CASS
Nach andorranischem Recht müssen alle Erwerbstätigen einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttolohns einzahlen, wobei der Prozentsatz des Beitrags von der Art der Tätigkeit abhängt.
Beitrag der Arbeitnehmer:
Nach andorranischem Recht müssen Arbeitnehmer 22% ihres monatlichen Bruttogehalts abführen. Der Betrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt:
- Der Arbeitnehmer muss 6,5% seines monatlichen Bruttolohns abführen. 3% entfallen auf den allgemeinen Zweig und 3,5% auf den Rentenzweig.
- Das Unternehmen stellt 15,5% des Gehalts zur Verfügung (8,5% für den Ruhestand und 7% für die allgemeine Branche).
Es ist zu beachten, dass das Unternehmen für die monatliche Zahlung der entsprechenden Beträge an die CASS verantwortlich ist, und einige Unternehmen zahlen sogar einen höheren Prozentsatz, um ihren Mitarbeitern einen Vorteil zu verschaffen.
Beiträge von Selbstständigen:
Unternehmer (die in ihrem eigenen Unternehmen als Geschäftsführer tätig sind) und Selbstständige sind ebenfalls durch das Sozialversicherungssystem CASS abgedeckt. In ihrem Fall sind sie für alle Beiträge verantwortlich.
Die 22%, der vom Bruttomindestlohn abzuziehen ist 2.041,35 beträgt der Beitrag rund 450 €. Die 10% ist für die allgemeine Branche bestimmt. und eine 12% für die Ruhestandsabteilung.
Aber in bestimmten Fällen können diejenigen, die die CASS-Anforderungen erfüllen, eine Ermäßigung beantragen und weniger zahlen, aber es ist das CASS-System selbst, das entscheidet, mit wem der Fall bearbeitet werden soll.
Abkommen Andorra - Spanien - Frankreich über soziale Sicherheit und Gesundheit
Es gibt bestimmte medizinische Fachrichtungen und Behandlungen, die aus bestimmten Gründen in Andorra nicht verfügbar sind. In diesem Zusammenhang hat die andorranische Sozialversicherung Abkommen mit Frankreich (Toulouse) und Spanien (Barcelona) geschlossen. Jeder Patient kann auch das ausländische Zentrum wählen, in dem er sich behandeln lassen möchte.
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Gesundheit und Gesundheit in Andorra:
Das andorranische Gesundheitssystem gilt als eine der größten Stärken des Landes und beruht auf den Grundsätzen der Solidarität (da Personen, die sich die Zuzahlung nicht leisten können, nicht von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgeschlossen sind), der freien Arztwahl (die Patienten können den Arzt, der sie behandelt, frei wählen) und der Mitverantwortung (die Bürger zahlen einen Teil der Behandlung direkt). Es ist ein Gesundheitssystem, das auf Zuzahlungen basiert. der medizinischen Leistungen zwischen der CASS und dem Bürger (Versicherten).
Meistens zahlt der Bürger die entsprechenden Kosten und die CASS erstattet den Betrag dann per Überweisung oder auf ähnliche Weise. Dies sind die Prozentsätze:
- In Gesundheitszentren oder Ambulanzen übernimmt die Arzneimittel-CASS mindestens 75% der Kosten für einen Besuch oder eine Konsultation bei einem Facharzt.
- Krankenhausaufenthalte sind durch einen 90% abgedeckt.
- Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle sind unter 100% abgedeckt.
Das andorranische Gesundheitsmodell ähnelt eher dem französischen als dem spanischen. Jeder Patient kann seinen Haus- und Facharzt selbst wählen. Nur wenige Ärzte sind beim Krankenhaus angestellt, die übrigen sind Freiberufler, die einen Vertrag mit der CASS haben. Am Ende eines jeden Besuchs zahlt der Patient 100% der Kosten, und nach einigen Stunden oder Tagen erstattet CASS dem Patienten mindestens 75%. Das Gleiche gilt für Arzneimittel und rezitierte Behandlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erstattung von Krankheitskosten, die für andere Dienstleistungen anfallen, die nicht mit der CASS in Verbindung stehen, maximal 33% des Gesamtbetrags beträgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Allgemeinen Die Gesundheitsausgaben Andorras werden durch 75% an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern gedeckt, die übrigen 25% werden von den Patienten direkt aus eigener Tasche bezahlt..




