Viele Menschen sind auf der Suche nach Informationen und der Möglichkeit, in Andorra zu leben, insbesondere wenn sie von Spanien aus umziehen. Andorra bietet mehrere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen an. Jede von ihnen erfordert bestimmte Anforderungen, Verfahren, Unterlagen, Rechte und Pflichten.
Daher können in Andorra ansässige Personen je nach den Zielen des jeweiligen Falles die eine oder andere Art von Genehmigung erhalten. Daher werden wir im Folgenden die verschiedenen Optionen und Möglichkeiten erläutern, wie man in Andorra leben und wohnen kann.
Unterschied zwischen passivem und aktivem Wohnsitz
Wer sich für ein Leben in Andorra interessiert, muss sich zunächst darüber im Klaren sein, welche Art von Wohnsitz er erlangen möchte: den aktiven Wohnsitz in Andorra oder den passiven Wohnsitz.
– Passivhaus: die betreffende Person erhält nur die Erlaubnis, sich im Hoheitsgebiet von Andorra aufzuhalten, darf aber nicht im Land arbeiten.
– Aktiver Wohnsitz: Diese Art der Aufenthaltserlaubnis erlaubt es Ihnen, sich auf andorranischem Gebiet aufzuhalten und zu arbeiten.
Je nach Art des Wohnsitzes gibt es unterschiedliche Besonderheiten, Ausnahmen und Klassifizierungen. Ein Beispiel: Ein aktiver Wohnsitz kann für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger bestehen. Die häufigste Wohnform in Andorra ist hingegen die passive, nicht gewinnorientierte Wohnform.
Die fünf Arten, in Andorra zu leben
Je nach Zielsetzung und beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit jeder Person, die ausgeübt werden soll. Für den Aufenthalt im Fürstentum Andorra gibt es fünf verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln. Für alle gelten die gleichen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen, die im Folgenden aufgeführt sind:
– Ausweisdokument. Sie müssen das Original und eine Kopie Ihrer Personalausweis (DNI) für Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union, für den Rest der Welt Reisepass.
– Unbescholtenes polizeiliches Führungszeugnis, des Wohnsitzlandes bis zur Gegenwart sowie des Herkunftslandes.
– Unterschreiben Sie die Eidesstattliche Erklärung von Vorstrafen.
– Unterlagen, die Ihren Aufenthalt in einer Immobilie in Andorra bestätigen (Eigentumsurkunden einer Immobilie oder Mietvertrag).
– Dokumentation zum Familienstand:
- Wenn Sie eine alleinstehende Person sind: eine ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung über den Ledigenstatus oder eine amtliche Bescheinigung über den Ledigenstatus.
- Wenn Sie eine verheiratete Person sind: offizielle Heiratsurkunde.
- Wenn Sie eine geschiedene Person sind: Original und Fotokopie des Trennungsurteils .
- Wenn Sie Witwe/Witwer sind: Original und Fotokopie der Sterbeurkunde des Ehegatten.
- Wenn Sie ein unverheirateter Partner sind: offizielle Bescheinigung des andorranischen Standesamtes.
– Medizinische Untersuchung erfolgreich durchgeführt werden.
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1. Angestellter oder Arbeiter (von anderen beschäftigt)
Die betreffende Person muss beschäftigt bei einer andorranischen Anwaltskanzleiob sie privat oder öffentlich ist. In diesem Fall kann sie eine bezahlte Beschäftigung und einen aktiven Wohnsitz haben, nach mindestens 183 Tagen steuerlichem Wohnsitz. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist in diesem Fall direkt vom Arbeitsvertrag abhängig. Je nach Arbeitsvertrag ist die Aufenthaltserlaubnis entweder unbefristet oder befristet.
Um diese Art von Aufenthalt zu erhalten, können zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch die folgenden Dokumente verlangt werden:
– Arbeitsvertrag der andorranischen Einrichtung, in der Sie arbeiten werden.
– Lebenslauf der eingestellten Person, um vollständige Informationen über ihre Ausbildung und ihre bisherigen Erfahrungen zu erhalten.
– Verfahren zu Lohn- und Arbeitsbedingungen: angeforderte Dokumente wie Diplome, Sozialversicherungsnachweise, akademische Nachweise und vieles mehr.
– Unterschreiben Sie die eidesstattliche Erklärung über den Ausbildungsplan.
– Sorgfältigkeit Anmeldung bei der Comú.
– Ausgefüllter Antrag auf Einwanderungsgenehmigung für erwerbstätige und aktive Einwohner.
Die Eintragung in der Comú, in der Sie wohnen, erfolgt spätestens 3 Monate nach Erhalt der Genehmigung, zu der Sie sich mit Ihrer Unterschrift verpflichtet haben.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist für Ausländer kompliziert weil die andorranische Regierung die Einstellung von Ausländern, insbesondere für unbefristete Verträge, einschränkt.
2. Akademiker oder Freiberufler
In diesem Fall muss eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige als qualifizierte Fachkräfte eingeholt werden. Dies entspräche einem Selbständigen in Spanien oder einem anderen europäischen Land. In Andorra ist die Situation etwas komplizierter, da nur Personen mit einer Hochschulausbildung, die mindestens einem Bachelor-Abschluss entspricht, bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben können.
Die Genehmigung dieser Art von Aufenthalt hängt direkt von der andorranischen Regierung ab, abhängig von den Abschlüssen und den Zentren, die sie verliehen haben, den in Andorra verfügbaren Quoten für diesen Beruf und anderen Merkmalen der Wirtschaftstätigkeit. Wenn wir von qualifizierten Fachleuten sprechen, meinen wir damit Ingenieure, Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Architekten usw.
Die Anforderungen sind ähnlich wie bei der vorherigen Residenz:
– Lebenslauf sowie relevante Informationen über ihre bisherige Erfahrung und Ausbildung.
– Reichen Sie den unterzeichneten Antrag auf Einwanderungsgenehmigung ein für selbständig erwerbstätige Einwohner.
– Nachweis der Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufs von der andorranischen Regierung und dem zuständigen Berufsverband innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten.
– Registrierung bei CASS und zahlen monatliche Beiträge als qualifizierte Fachkraft.
In diesem Fall ist der Aufenthalt billiger als zum Beispiel der des Geschäftsmannes und Unternehmers, den wir weiter unten sehen werden, da er nicht die Kosten für die Gründung eines Unternehmens mit all den damit verbundenen Ausgaben mit sich bringt und auch die Zahlung der Kaution von 15.000,00 € an die AFA nicht erfolgt, da es sich nicht um eine ausländische Investition handelt. Sie können mehr Informationen über die Gründung von Selbstständigen in Andorra lesen.
Der Nachteil dieser Aufenthaltsart ist, dass sie sehr eingeschränkt ist, da Sie einen Hochschulabschluss haben müssen, der von einer Bildungseinrichtung in Andorra anerkannt werden muss. Dann müssen Sie registriert sein und von der andorranischen Regierung die Erlaubnis erhalten, Ihren Beruf im Land auszuüben. Ein weiterer wichtiger und komplizierter Punkt ist, dass der Beruf nur ausgeübt werden kann, wenn er von der andorranischen Regierung genehmigt ist und vor allem, dass dieselbe Person für die Einkünfte und Schulden verantwortlich ist.
3. Unternehmer oder Geschäftsmann
Diese Art des Aufenthalts gilt als leichter zu erlangen, ist aber auch teurer. Der erste Schritt ist die Gründung eines Unternehmens in Andorra durch die Gründung einer andorranischen Gesellschaft. Der nächste Schritt besteht darin, eine Genehmigung für einen aktiven Aufenthalt und eine selbständige Tätigkeit durch Investitionen aus dem Ausland zu erhalten. Der Antragsteller muss der Verwalter und Gesellschafter des neu gegründeten Unternehmens sein. Nach einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in Andorra erhält man den steuerlichen Wohnsitz.
Die zusätzlichen Anforderungen für die Erlangung des Wohnsitzes sind wie folgt:
– Lebenslauf der betreffenden Person mit allen relevanten Informationen über ihre Erfahrung sowie ihre Ausbildung.
– Unterzeichnung und Einreichung des Antrags auf Einwanderungsgenehmigung für selbständig erwerbstätige Einwohner.
– Sie haben die Genehmigung für ausländische Investitionen.
– Um das Unternehmen effektiv zu gründen.
– Haben mindestens 20% der Aktien der Gesellschaft des gesamten Aktienkapitals.
– Der Verwalter des Unternehmens zu sein.
– Nachweis, dass das Unternehmen Inhaber eines ordnungsgemäß eingetragenen und aktiven Gewerbes istin höchstens 3 Monaten.
– Zahlung der Kaution von 15.000 € an die AFA (Andorranische Finanzbehörde).
– Das Spielen der CASS-Registrierung und zahlen monatlich die Arbeitgeberbeiträge.
Auf diese Weise ist es möglich an irgendeiner Tätigkeit teilnehmen ohne Probleme auf dem Gebiet von Andorra. Der Höchstbetrag der zu zahlenden direkten Steuern liegt immer unter 10% auf die erzielten Einkünfte, die Haftung ist begrenzt und die Gesellschaft verfügt über eine große operative Flexibilität.
Der größte Nachteil dieser Art der Ansiedlung sind die hohen Kosten (Gründung und Aufrechterhaltung der Gesellschaft, Stammkapital, Kaution bei der AFA u.a.). Auch die Formalitäten nehmen mehr Zeit in Anspruch (zwei bis drei Monate, je nach Einzelfall).
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4. Für die Familienzusammenführung
Diese Art von aktiver Aufenthaltsgenehmigung wird auf der Grundlage der andorranischen Aufenthaltsgenehmigung eines Familienmitglieds, das seinen Wohnsitz in Andorra hat, erteilt und wird daher als Aufenthalt zur Familienzusammenführung bezeichnet.
Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Dokumenten müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
– Dokumente, die die Krankenversicherung der zusammenzuführenden Person bestätigen, und ihre eidesstattliche Verpflichtungserklärung.
– Kopie der Einwanderungsgenehmigung des Inhabers.
– Dokumente zum Nachweis der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln in Höhe von 100% des Mindestlohns in Andorra.
– Andere Unterlagen je nach Familienmitglied, Alter, Beruf usw.
5. Passiver oder gemeinnütziger Wohnsitz
Diese Wohnform ist für Personen geeignet, die nicht zur Arbeit gehen oder einer Arbeitstätigkeit nachgehen auf andorranischem Gebiet. Dies ist in der Regel die übliche Wohnform für Rentner, Sportler im Ruhestand, Personen mit großem Familienvermögen, multinationale Führungskräfte, die häufig reisen, usw.
Der passive Aufenthaltstitel erfordert große Kapitalinvestitionen und erfordert einen tatsächlichen Aufenthalt von mindestens 90 Tagen in Andorra. Mit passivem Aufenthaltstitel kein Lohneinkommen erzielt werden kann aus Andorra, dürfen aber Kapitaleinkünfte (Dividenden und Zinsen) beziehen.
Zusätzlich zu den üblichen Anforderungen müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
– Selbstverpflichtung mindestens 90 Tage pro Jahr im andorranischen Hoheitsgebiet zu leben.
– Vertrag abgeschlossen haben Kranken- und Rentenversicherungprivat oder öffentlich.
– Zeigen Sie Einkünfte, die über 300% hinausgehen des zu diesem Zeitpunkt geltenden andorranischen Mindestlohns.
– Sei registriert in der Comú und die Bescheinigung innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat erhalten.
– Vollständig und Einreichung eines Antrags auf Einwanderungsgenehmigung für passiv Ansässige in Andorra.
– Bezahlen Sie die Einzahlung der Kaution von € 50.000,00 bei der AFA (Andorranische Finanzbehörde).
– Investieren Sie mindestens 400.000,00 € in andorranische Vermögenswertewie zum Beispiel die unten aufgeführten:
- Immobilien auf dem Gebiet von Andorra.
- Finanz- oder Schuldtitel von in Andorra ansässigen Unternehmen.
- Beteiligungen an den von einem andorranischen Unternehmen ausgewiesenen Mitteln oder am Aktienkapital.
- Öffentliche Schuldtitel von einer andorranischen Verwaltung ausgestellt.
- Lebensversicherungsprodukte in Unternehmen in Andorra unter Vertrag genommen.
- Zahlung der entsprechenden unentgeltlichen Einlagen an die AFA (Andorranische Finanzbehörde).
- Unterzeichnung und Einreichung der Erklärung über Verpflichtung, da die Investition getätigt wird spätestens innerhalb von sechs Monaten.
Wichtig bei dieser Art von Aufenthalt ist, dass der Hauptinhaber mit demselben Aufenthaltstitel auch den Aufenthalt seiner Familienangehörigen verwalten kann, indem er sie unter seine Obhut stellt. Die Familienmitglieder zahlen nur die eingangs erwähnte Basisdokumentation und 10.000,00 € für jeden von ihnen werden an die AFA gezahlt. Ein Rentnerehepaar würde zum Beispiel 60.000,00 € bei der AFA einzahlen.
Schlussfolgerung:
Nach Kenntnis dieser fünf Möglichkeiten zur Erlangung einer andorranischen Aufenthaltsgenehmigung ist die häufigste die des Unternehmers oder Geschäftsmannes. Dies wird in der Regel von den meisten Youtubern und Bloggern übernommen. Andere, wie z. B. Sportler und Prominente, haben einen passiven Wohnsitz, indem sie eine Immobilie für den oben genannten Mindestbetrag erwerben.



